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Ab 5 Stellplätzen müssen Sie bald mit E-Performance glänzen!

von Larissa Klemmer

In Zukunft werden Bauherren bei der Neu- oder Umstrukturierung Ihrer PKW-Stellflächen auf eine ausreichende Lade- und Leitungsinfrastruktur achten müssen. Knapp 700 Millionen zugelassene Fahrzeuge sind bis 2030 geplant. Und die benötigen schließlich ausreichend Ladestationen um von A nach B zukommen. Laut “Masterplan Ladeinfrastruktur werden ca. 1 Millionen Ladestationen benötigt. Viele davon werden wohl Zuhause oder von Vermieter*innen realisiert werden müssen.

Noch mal von vorne, bitte

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), ist vom Bundestag beschlossen worden. Jetzt muss es noch durch den Bundesrat und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es gilt für Bauanträge und Vorhaben, die nach Inkrafttreten der GEIG gestellt werden. In Zukunft werden Bauherren bei der Neu- oder Umstrukturierung Ihrer PKW-Stellflächen auf eine ausreichende Lade- und Leitungsinfrastruktur achten müssen. Knapp 700 Millionen zugelassene Fahrzeuge sind bis 2030 geplant. Und die benötigen schließlich ausreichend Ladestationen um von A nach B zukommen. Laut “Masterplan Ladeinfrastruktur werden ca. 1 Millionen Ladestationen benötigt. Zumindest ist das die Hochrechnung und das Ziel des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Wir brauchen dazu genügend Ladestationen und flächendeckende Leitungsinfrastrukturen. Die meisten Fahrzeugbesitzer*innen werden Elektrofahrzeuge überwiegend nachts laden. So liegt nahe viele der Säulen in und an Wohngebäuden anzusiedeln.

Warum wird das GEIG kommen?

Die gesetzten Vorgaben aus der EU- Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in und an Gebäuden soll umgesetzt werden.

Damit Sie einen groben Überblick erhalten, hier eine Zusammenstellung der wesentlichen Punkte:

Bei Neubau

Bei größerer Renovierung von Gebäuden (gemessen an einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen)

Genauer:

bei Wohngebäude

  • mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen
  • jeder Stellplatz wird mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet

neue Nicht-Wohngebäude

  • mit mehr als sechs PKW-Stellplätzen
  • jeder dritte Stellplatz wird mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet
  • zusätzlich wird ein Ladepunkt errichtet

bestehende Nicht-Wohngebäude

  • bei mehr als zwanzig Stellplätze
  • ab dem 1.1.2025 ein Ladepunkt

Ausnahmen

  • Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) befinden
  • und von ihnen genutzt werden
  • Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Quartiersansatz, die Wohnviertelregelung

Aufgenommen in den letztlich beschlossenen GEIG-Entwurf wurde auch ein sogenannter Quartiersansatz. Also Leitungsinfrastrukturen oder Ladepunkte für ein Wohnviertel. Es werden wohl Möglichkeiten für räumliche Zusammenhänge von Vereinbarungen von Bauherren oder Gebäudeeigentümern und deren Gebäude geben.

Was kann ich jetzt schon sinnvoll umsetzen, auch wenn ich noch nicht betroffen bin?

Planen Sie eine Umstrukturierung Ihrer Stellplätze oder generell Ihrer Außenanlagen? Dann macht es aus meiner Sicht Sinn zumindest entsprechende Lehrrohre zu verlegen. Wenn Sie ohnehin einen Stellplatz realisieren möchten ist das kostensparend umsetzbar. Planen Sie eine Eigenheimsanierung macht es ebenfalls Sinn entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ein späterer Einbau ist grundsätzlich sicher teurer. Schließlich fallen neben Stemmmaßnahmen auch immens viel Staub und Dreck an. Sie entscheiden sich jetzt nicht für ein System. Sind jedoch flexibel, wenn ein Elektrofahrzeug angeschafft wird.

Gibt es Förderprogramme?

Ja. Sie sind je Bundesland unterschiedlich. Bevor Sie starten gilt wie immer, erst alle Möglichkeiten durchgehen und ggf. Beratungen in Anspruch nehmen.

Für NRW empfehle ich Ihnen diese Zusammenfassung:

(Quelle: https://www.elektromobilitaet.nrw)

Das Land fördert den Kauf und die Errichtung von fest mit dem Stromnetz verbundenen (stationären) Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Förderfähig sind Ausgaben für:

· Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik,

· Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,

· Energiemanagementsysteme

· Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,

· Anfahrschutz, Beleuchtung,

· Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,

· Montage und Inbetriebnahme,

· Netzanschluss und

· Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.

!!!! Denken Sie an die Umsetzung!!!

Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 31. März 2021.

Wichtige Zusatzinformationen sowie Voraussetzungen finden Sie hier:

Beim klicken auf die Links, werden Sie auf Drittseiten weitergeleitet.

Elektromobilität.NRW-Privat

Elektromobilität.NRW-Unternehmen

Sie wollen mehr zum Thema GEIG wissen?

Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG)

Ziele und Maßnahmen für den Ladeinfrastrukturaufbau bis 2030

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Larissa Klemmer

Larissa Klemmer

Guten Tag! Ich bin Larissa Klemmer. Bestandsimmobilien vereinen sowohl Wohngeschichte als auch Handwerkskunst. Dessen Werterhalt unter Betrachtung heutiger Maßstäbe gewinnt zunehmend an Akzeptanz und Leidenschaft. Meine Stilfavoriten? Jungendstil, Gründerzeit, Bauernhäuser und "Pottbauten"-Zechenhäuser.

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