Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Klemmer Immobilien in Bergkamen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Klemmer Immobilien, vertreten durch Frau Larissa Klemmer, Landwehrstr.101, 59192 Bergkamen (in der folgenden Maklerin genannt) und ihren Geschäftspartnern. Ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, standardisiert und beschleunigt den Vertragsabschluss.  Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten im Sinne des HGB ohne eine ausdrückliche Vereinbarung.

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Der Auftraggeber*in ist verpflichtet, die ihm erteilten Informationen, Unterlagen, Objektnachweise, Marktpreisermittlung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Gibt er die Informationen gleichwohl weiter und schließt der Dritte den vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag (Miet-/Kaufvertrag)ab, verpflichtet sich der Auftraggeber*in zur Zahlung der Provision, als hätte er/sie den Vertrag selbst abgeschlossen.

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Alle Angaben, weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußer*in bzw. vom Vermieter*in und sind ohne Gewähr. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt Larissa Klemmer Immobilien nicht. Es obliegt daher meinen Kund*innenen, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung hafte ich nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der/die Kund*in vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nicht im Fall der Übernahme einer Garantie.

 Zwischenverkauf und Vermietung.-/Verpachtung sind vorbehalten.

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Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig am Tage der notariellen Beurkundung, er entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z.B. beim Verkauf von Geschäftsanteilen (Share Deal), sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht mit gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht.

Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn Klemmer Immobilien ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann Klemmer Immobilien nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Klemmer Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach der ortsblichen Provision zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderen Provisionssatz schriftlich genannt ist.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreich wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

Der Provisionsanspruch entsteht z.B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbraurecht statt Kauf, oder das Objekt vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder direkt von der Gläubigerbank erworben wird.

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Ein Provisionsanspruch steht Klemmer Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten durch Klemmer Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.

Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers/in aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

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Die Bedingungen für mündliche Angebote erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

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Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kamen. Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des EU-Staates oder der Schweiz, in dem bzw. der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.