Tippgeber-Provision – So einfach geht’s!

Haben Sie Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die eine Immobilie verkaufen möchten? Dann werden Sie Tippgeber und profitieren Sie von der attraktiven Tippgeber-Provision! Ihr Wissen ist bares Geld wert! Erhalten Sie bis zu 1000 € für Ihren Tipp!

Wie funktioniert es?

Informieren Sie mich über eine Immobilie, die verkauft werden soll. Das kann ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sein. Der Eigentümer muss den Tipp bestätigen und zustimmen, dass ich ihn kontaktieren darf.
Ich übernehme den gesamten Verkaufsprozess – von der Bewertung der Immobilie bis zur erfolgreichen Vermittlung.
Sobald der Kaufvertrag rechtskräftig ist, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision.

Vorteile für Sie als Tippgeber:
Sie erhalten eine faire Provision bei erfolgreichem Verkauf.
Sie geben mir nur den Tipp – ich kümmere mich um den Rest.
Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne persönlich.

Was macht einen guten Tipp aus?

Die Immobilie sollte noch nicht öffentlich angeboten werden. Ein persönlicher Kontakt zum Eigentümer erleichtert die Vermittlung. Je genauer die Informationen zur Immobilie, desto besser!

So melden Sie Ihren Tipp:

Nutzen Sie einfach mein Online-Formular oder kontaktieren Sie mich telefonisch. Ich freue mich auf Ihre Tipps und Ihre Unterstützung bei der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien!

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne persönlich

Muss ich die Tippgeber-Provision versteuern?

Ja, in den meisten Fällen muss eine Tippgeber-Provision versteuert werden. Die Art der Besteuerung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Steuerliche Aspekte im Überblick: Privatpersonen:

Sonstige Einkünfte: Wenn Sie gelegentlich und ohne gewerblichen Hintergrund als Tippgeber tätig sind, wird die Provision in der Regel als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) betrachtet.

Freibetrag: Liegt der Betrag aller „sonstigen Einkünfte“ im Jahr unter 256 Euro, bleibt die Provision steuerfrei. Überschreitet die Gesamtsumme diesen Freibetrag, müssen Sie die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben.
Gewerbetreibende: Wenn die Tippgeber-Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, könnte das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. In diesem Fall gelten gesonderte Vorschriften zur Steuerpflicht, und es kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

Selbstständige oder Freiberufler: Haben Sie ein Gewerbe oder arbeiten als Freiberufler, kann die Tippgeber-Provision Teil Ihrer regulären Einkünfte sein und unterliegt der Einkommenssteuer. 

Mein Tipp:
Jede steuerliche Situation ist individuell. Ich empfehle Ihnen, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren, um Ihre persönlichen Pflichten korrekt einzuschätzen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich gerne an – ich unterstütze Sie bei allen Themen rund um die Tippgeber-Provision.

Regeln für Tippgeber – So funktioniert es richtig!

Als Tippgeber können Sie ganz einfach Immobilien-Eigentümer mit Verkaufsinteresse an mich vermitteln und von einer attraktiven Provision profitieren. Damit alles reibungslos verläuft, bitte ich Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Einwilligung des Eigentümers
Bevor Sie mir einen Tipp geben, stellen Sie sicher, dass der Eigentümer der Immobilie einverstanden ist, von mir kontaktiert zu werden. Datenschutz und Vertrauen stehen bei mir an erster Stelle.

2. Exklusive Tipps
Der Immobilientipp sollte exklusiv sein – die Immobilie sollte noch nicht öffentlich über andere Makler oder Plattformen angeboten werden.

3. Genaue Informationen
Je präziser Ihre Angaben, desto besser! Teilen Sie uns so viele Details wie möglich mit, wie:
Art der Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) 

4. Diskretion und Vertraulichkeit
Behandeln Sie alle Informationen vertraulich. Respektieren Sie die Privatsphäre des Eigentümers und vermeiden Sie unbefugte Weitergabe von Details.

5. Keine eigenständige Maklertätigkeit
Als Tippgeber sind Sie kein Immobilienmakler und übernehmen keine Vermittlungs- oder Verhandlungsaufgaben. Ihr Job ist lediglich, mir den Kontakt zu vermitteln – den Rest erledige ich.

6. Rechtliche Vorgaben beachten
In manchen Fällen können steuerliche oder rechtliche Vorgaben relevant sein. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf über Ihre steuerlichen Pflichten (z. B. bei wiederholten Tippgeber-Tätigkeiten).


So einfach geht’s:

Tipp abgeben

Bestätigung durch den Eigentümer

Erfolgreicher VerkaufI

hre Provision erhalten!

Wonach fragt mich der Makler, wenn ich ein Haus kaufen will?

Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, wird der Makler im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) verschiedene Informationen und Nachweise von Ihnen verlangen, um sicherzustellen, dass die Transaktion rechtlich einwandfrei ist und keine Geldwäsche vorliegt. Folgende Fragen und Dokumentationspflichten können auf Sie zukommen:

1. Identität
Der Makler wird Ihre Identität überprüfen. Dazu fragt er nach:
Ihrem Personalausweis oder Reisepass
Name, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit müssen erfasst werden.
Bei Unternehmen:Handelsregisterauszug und Nachweis über die wirtschaftlich Berechtigten (z. B. Gesellschafter oder Inhaber).

2. Mittelherkunft
Sie müssen nachweisen, woher das Geld für den Kauf stammt. Dabei könnten folgende Nachweise verlangt werden:
Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge (bei Angestellten)
Kontoauszüge, die die Sparsumme oder Überweisungen belegen
Nachweise über Erbschaften, Schenkungen oder Verkäufe von Vermögenswerten
Dokumente zu Krediten oder Darlehen (inkl. Kreditvertrag)

3. Zweck und Hintergrund der Transaktion
Der Makler könnte auch fragen:
Warum Sie die Immobilie kaufen (z. B. Selbstnutzung, Vermietung, Kapitalanlage).
Ob weitere Personen beteiligt sind, die finanzielle Mittel bereitstellen.

4. Zahlungsweise
Der Makler wird sicherstellen, dass die Zahlung über nachvollziehbare Wege erfolgt. Er wird fragen:
Ob der Kaufpreis per Überweisung von einem inländischen Konto gezahlt wird.Ob Dritte an der Zahlung beteiligt sind. (Transaktionen von Dritten sind ein Warnsignal für Geldwäsche und müssen gesondert geprüft werden.)Ob Bargeld verwendet werden soll (dies ist grundsätzlich eingeschränkt).

5. Beteiligte Dritte
Falls Sie im Auftrag einer anderen Person handeln (z. B. als Bevollmächtigter), wird der Makler nach der Identität und den Nachweisen der wirtschaftlich Berechtigten fragen.

6. Politisch exponierte Person (PEP)
Der Makler könnte auch fragen, ob Sie oder nahe Angehörige eine politisch exponierte Person (PEP) sind, da solche Transaktionen als risikobehaftet gelten. Dazu gehören:
Regierungsmitglieder Diplomaten hochrangige Beamte oder deren Angehörige

Kann ich als Käufer einen Teil der Kaufsumme bar zahlen?

Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, einen Teil der Kaufsumme für eine Immobilie bar zu zahlen. Allerdings sind Bargeldzahlungen im Immobiliensektor aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) stark eingeschränkt und mit strengen Auflagen verbunden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten müssen:

1. Gesetzliche Vorgaben zu Bargeldzahlungen
Bargeldzahlungen sind nicht verboten, aber sie gelten als besonders risikobehaftet, da sie schwer nachverfolgbar sind.Banken, Notare und Makler sind verpflichtet, bei Bargeldzahlungen besondere Vorsicht walten zu lassen und die Herkunft der Mittel genau zu prüfen.In der Praxis akzeptieren viele Banken und Notare Bargeldzahlungen gar nicht mehr oder nur in geringem Umfang.

2. Nachweispflichten zur Mittelherkunft
Wenn Sie einen Teil der Kaufsumme in bar zahlen möchten, müssen Sie nachweisen, woher das Bargeld stammt. Mögliche Nachweise sind:
Kontoauszüge oder Sparbücher, aus denen die Bargeldabhebung hervorgeht.Erbschafts- oder Schenkungsurkunden, wenn das Geld aus einer solchen Quelle stammt.Verkaufsdokumente (z. B. aus dem Verkauf von Immobilien, Fahrzeugen oder anderen Vermögenswerten).
Ohne diese Nachweise kann der Verkäufer, Notar oder Makler die Transaktion ablehnen oder sogar eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.

3. Einschränkungen durch Banken und Notare
Notare: In der Regel verlangen Notare, dass der gesamte Kaufpreis über ein Bankkonto abgewickelt wird, um die Transaktion nachvollziehbar zu machen. Bargeldzahlungen werden deshalb oft nicht akzeptiert.Banken: Banken können Bargeldeinzahlungen hinterfragen, insbesondere wenn es sich um hohe Beträge handelt.

4. Meldepflichten bei Bargeldzahlungen
Bei Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro (manchmal auch darunter) müssen Makler, Notare und andere Beteiligte dies nach dem GwG genauer prüfen und gegebenenfalls melden. Dies betrifft auch gestückelte Zahlungen, die insgesamt die Schwelle erreichen.

5. Praktische Hinweise für Käufer
Klären Sie frühzeitig mit dem Verkäufer und Notar, ob eine Bargeldzahlung möglich ist.
Bereiten Sie alle Nachweise über die Herkunft des Bargelds vor.
Bedenken Sie, dass Bargeldzahlungen zusätzliche Prüfungen und Verzögerungen verursachen können.

Mit Welchen Konsequenzen muss ich als Verkäufer rechnen, wenn ich einen Teil der Kaufpreissumme bar erhalte und weniger in den Kaufvertrag schreibe?

Als Verkäufer riskieren Sie schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen, wenn Sie einen Teil des Kaufpreises für eine Immobilie bar erhalten und absichtlich einen geringeren Betrag im Kaufvertrag angeben. Solche Praktiken gelten als illegal und können zahlreiche Konsequenzen nach sich ziehen, da sie mehrere Gesetze verletzen, darunter das Steuerrecht, das Geldwäschegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)


1. Steuerhinterziehung
Wenn Sie einen geringeren Kaufpreis im Vertrag angeben, um Steuern zu sparen, begehen Sie Steuerhinterziehung. Das betrifft insbesondere folgende Steuern:
Grunderwerbsteuer: Diese wird auf Basis des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises berechnet. Ein falscher Preis reduziert die Steuerlast und schädigt den Staat.Einkommensteuer: Falls die Immobilie nicht steuerfrei verkauft werden kann (z. B. bei einer Spekulationssteuerpflicht), senkt ein zu niedriger Kaufpreis die Steuerlast auf den Gewinn.Konsequenzen:Rückzahlung der hinterzogenen Steuern inkl. Zinsen.Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bei Vorsatz.Steuerhinterziehung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren geahndet werden (§ 370 AO).

2. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz
Bargeldzahlungen in Verbindung mit einer nicht vollständig dokumentierten Transaktion gelten als verdächtig und können den Verdacht auf Geldwäsche auslösen. Auch Verkäufer stehen hier in der Verantwortung, insbesondere bei Summen ab 10.000 Euro.

Konsequenzen:

Der Verkäufer kann als Mitwirkender an einer Geldwäschehandlung gelten.Meldungen durch Notare oder Finanzbehörden können strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahrenoder Geldstrafen sind möglich (§ 261 StGB).

3. Zivilrechtliche Konsequenzen
Ein falscher Kaufpreis im Vertrag kann zu erheblichen zivilrechtlichen Risiken führen:
Nichtigkeit des Kaufvertrags: Wenn der Kaufpreis absichtlich manipuliert wurde, kann der Vertrag als unwirksam angesehen werden. Dies könnte dazu führen, dass der gesamte Verkauf rückgängig gemacht wird.Schadenersatzforderungen: Sollte der Käufer oder ein anderer Beteiligter (z. B. der Staat) nachweisen, dass er durch die falschen Angaben geschädigt wurde, könnten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

4. Reputationsverlust
Sollten die Vorgänge auffallen, riskieren Sie als Verkäufer einen erheblichen Reputationsverlust. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn Sie weitere Geschäfte im Immobilienbereich tätigen oder unternehmerisch aktiv sind.

5. Prüfungsrisiko durch Behörden
Wenn ein auffälliger Kaufpreis oder eine hohe Bargeldzahlung im Spiel ist, kann dies die Aufmerksamkeit der Behörden erregen:
Finanzamt: Das Finanzamt prüft regelmäßig Immobilienverkäufe, insbesondere bei auffällig niedrigen Kaufpreisen im Vergleich zum Marktwert. Unstimmigkeiten können eine Steuerprüfung auslösen. FIU (Financial Intelligence Unit): Bei hohen Bargeldbeträgen erfolgt automatisch eine Meldung durch Banken, Notare oder Makler.

6. Strafbarkeit des Käufers
Beachten Sie, dass auch der Käufer strafrechtlich belangt werden kann, da beide Parteien bei einer solchen Abmachung gemeinsam handeln. Falls der Käufer später Reue zeigt oder von den Behörden zur Kooperation aufgefordert wird, könnte dies zusätzlich belastend für Sie sein.

Empfehlung

Vollständige Transparenz: Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und geben Sie den tatsächlichen Kaufpreis im Vertrag an. Verzicht auf Bargeldzahlungen: Bestehen Sie darauf, dass der gesamte Betrag über nachvollziehbare Bankwege gezahlt wird.Beratung durch Experten: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten, um legale Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen.

Fazit
Ein Teil der Kaufsumme in bar und die Angabe eines geringeren Betrags im Kaufvertrag können schwerwiegende strafrechtliche, zivilrechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die potenziellen Vorteile stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Es ist dringend zu empfehlen, solche Praktiken zu vermeiden und die Transaktion rechtlich sauber abzuwickeln.

Warum ich als Makler strikt gegen Bargeld-Teilzahlungen und falsche Angaben im Kaufvertrag stehe

Als Makler trage ich nicht nur die Verantwortung, Käufer und Verkäufer professionell zu betreuen, sondern bin auch gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und anderer relevanter Gesetze einzuhalten. Aus diesem Grund lehne ich Bargeld-Teilzahlungen oder die absichtliche Angabe eines niedrigeren Kaufpreises im Vertrag entschieden ab. Die Gründe dafür sind eindeutig:

  1. Gesetzeskonformität und Vermeidung von Straftaten:
    Bargeld-Teilzahlungen und falsche Angaben im Kaufvertrag stellen potenzielle Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und das Steuerrecht dar. Als Makler bin ich verpflichtet, solche Risiken zu melden und mich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Die Beteiligung an illegalen Praktiken ist keine Option und könnte mich selbst strafrechtlich belasten.

  2. Transparenz und Vertrauen:
    Immobiliengeschäfte basieren auf Vertrauen und Professionalität. Illegale Abmachungen wie die Verschleierung von Zahlungen oder falsche Kaufpreisangaben untergraben dieses Vertrauen und schaden nicht nur meiner Reputation, sondern dem gesamten Berufsstand.

  3. Hohe persönliche Risiken:
    Als Makler hafte ich bei der Mitwirkung an verdächtigen Transaktionen oder bei der Unterlassung meiner Meldepflichten. Dies kann empfindliche Geldstrafen, den Verlust meiner Gewerbeerlaubnis oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein solches Risiko gehe ich unter keinen Umständen ein.

  4. Schutz meiner Kunden:
    Durch die Ablehnung solcher Praktiken schütze ich meine Kunden vor strafrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen. Käufer und Verkäufer sollen sich auf einen rechtssicheren Ablauf verlassen können, ohne später mit Finanzämtern oder Ermittlungsbehörden konfrontiert zu werden.

  5. Nachhaltigkeit meiner Tätigkeit:
    Als seriöser Makler setze ich auf langfristige Beziehungen zu meinen Kunden. Dies ist nur möglich, wenn ich transparent, rechtssicher und verlässlich arbeite. Kurzfristige Vorteile durch zweifelhafte Praktiken stehen im Widerspruch zu meinem Anspruch, nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu verfolgen.


Kurz gesagt: Ich stehe klar gegen Bargeld-Teilzahlungen oder falsche Angaben im Kaufvertrag, weil sie gegen die Grundsätze von Legalität, Professionalität und Vertrauen verstoßen. Mein Ziel ist es, meinen Kunden eine rechtlich einwandfreie, transparente und sichere Transaktion zu gewährleisten – dafür stehe ich als Makler ein.

Bei mir sind Sie und Ihre Immobilie in guten Händen

Haben Sie Fragen zum Geldwäschegesetz bei Immobilien?

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FAQ

Geldwäschegesetz bei Immobilien

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Geldwäschegesetz und Immobilien:

Immobilien werden oft als Mittel genutzt, um illegale Gelder „sauber“ zu machen. Durch den Kauf und anschließenden Verkauf einer Immobilie kann die Herkunft von Geldern verschleiert werden. Hohe Beträge und komplexe Transaktionsprozesse machen den Sektor attraktiv für Kriminelle.

Folgende Akteure sind verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten:

  • Immobilienmakler
  • Notare
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Anwälte (wenn sie an der Transaktion beteiligt sind)

Makler müssen:

  • Käufer und Verkäufer eindeutig identifizieren.
  • Verdachtsfälle der Financial Intelligence Unit (FIU) melden.
  • Informationen zur Transaktion dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.
  • Die Herkunft der Gelder prüfen, insbesondere bei größeren Summen oder Barzahlungen.

Die Identifizierung erfolgt durch:

  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass).
  • Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten.
  • Ergänzend können Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise verlangt werden, um die Mittelherkunft zu prüfen.

Wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht, müssen Notare, Makler oder andere Beteiligte dies der Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Das gilt auch bei ungewöhnlichen Transaktionen, z. B.:

  • Plötzliche Änderungen der Zahlungsmodalitäten.
  • Auffällige Käuferprofile, z. B. Käufer ohne nachvollziehbare Einnahmen.
  • Nutzung von Offshore-Konten.

Verstöße gegen das GwG können erhebliche Strafen nach sich ziehen:

  • Geldstrafen von bis zu mehreren Millionen Euro.
  • Freiheitsstrafen bei vorsätzlicher Geldwäsche.
  • Berufsrechtliche Konsequenzen wie der Entzug von Lizenzen (z. B. für Makler oder Notare).
  • Käufer: Sie müssen Nachweise über die Herkunft der finanziellen Mittel vorlegen können.
  • Verkäufer: Es ist ratsam, nur mit seriösen Käufern zu verhandeln und sicherzustellen, dass die Transaktion transparent erfolgt.

Keine: Jedes Immobiliengeschäft fällt unter das Geldwäschegesetz, unabhängig von der Höhe des Kaufpreises oder der Art der Immobilie. Auch private Transaktionen zwischen zwei Personen sind betroffen, wenn ein Notar oder Makler beteiligt ist.

Mögliche Warnsignale sind:

  • Käufer möchten den Kaufpreis ungewöhnlich schnell zahlen.
  • Verwendung von komplexen Unternehmensstrukturen oder Treuhandkonten.
  • Zahlungen von Dritten, die nicht am Kauf beteiligt sind.

Notare haben eine zentrale Rolle:

  • Sie müssen die Identität von Käufern und Verkäufern prüfen.
  • Sie sind verpflichtet, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu melden.
  • Sie müssen die Abwicklung des Geschäfts dokumentieren und aufbewahren.

Ohne Nachweis der Mittelherkunft wird der Kaufprozess gestoppt. Der Notar oder Makler darf die Transaktion nicht weiter begleiten, und die Behörden könnten Ermittlungen einleiten.

Die Aufsicht erfolgt durch verschiedene Stellen:

  • Die Financial Intelligence Unit (FIU) bearbeitet Verdachtsmeldungen.
  • Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) kontrolliert Banken und Finanzdienstleister.
  • Gewerbeämter und Ordnungsbehörden überwachen Makler und Bauträger.

Nein. Anonyme Transaktionen sind nach dem Geldwäschegesetz ausgeschlossen. Die Identität aller beteiligten Personen muss vollständig offengelegt werden.

  • Käufer: Bereiten Sie alle Unterlagen wie Kontoauszüge und Gehaltsnachweise vor.
  • Verkäufer: Arbeiten Sie nur mit seriösen Käufern und fordern Sie Nachweise ein.
  • Lassen Sie sich von Experten wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern beraten.