Tippgeber provision Immobilienverkauf Bergkamen

Tippgeber-Provision – So einfach geht’s!

Haben Sie Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die eine Immobilie verkaufen möchten? Dann werden Sie Tippgeber und profitieren Sie von der attraktiven Tippgeber-Provision! Ihr Wissen ist bares Geld wert! Erhalten Sie bis zu 10 % der vereinnahmten Provision für Ihren Tipp!

Wie funktioniert es?

Informieren Sie mich über eine Immobilie, die verkauft werden soll. Das kann ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sein. Der Eigentümer muss den Tipp bestätigen und zustimmen, dass ich ihn kontaktieren darf.
Ich übernehme den gesamten Verkaufsprozess – von der Bewertung der Immobilie bis zur erfolgreichen Vermittlung.
Sobald der Kaufvertrag rechtskräftig ist, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision.

Vorteile für Sie als Tippgeber:
Sie erhalten eine faire Provision bei erfolgreichem Verkauf.
Sie geben mir nur den Tipp – ich kümmere mich um den Rest.
Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne persönlich.

Was macht einen guten Tipp aus?

Die Immobilie sollte noch nicht öffentlich angeboten werden. Ein persönlicher Kontakt zum Eigentümer erleichtert die Vermittlung. Je genauer die Informationen zur Immobilie, desto besser!

So melden Sie Ihren Tipp:

Nutzen Sie einfach mein Online-Formular oder kontaktieren Sie mich telefonisch. Ich freue mich auf Ihre Tipps und Ihre Unterstützung bei der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien!

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne persönlich

Muss ich die Tippgeber-Provision versteuern?

Ja, in den meisten Fällen muss eine Tippgeber-Provision versteuert werden. Die Art der Besteuerung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Steuerliche Aspekte im Überblick: Privatpersonen:

Sonstige Einkünfte: Wenn Sie gelegentlich und ohne gewerblichen Hintergrund als Tippgeber tätig sind, wird die Provision in der Regel als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) betrachtet.

Freibetrag: Liegt der Betrag aller „sonstigen Einkünfte“ im Jahr unter 256 Euro, bleibt die Provision steuerfrei. Überschreitet die Gesamtsumme diesen Freibetrag, müssen Sie die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben.
Gewerbetreibende: Wenn die Tippgeber-Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, könnte das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. In diesem Fall gelten gesonderte Vorschriften zur Steuerpflicht, und es kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

Selbstständige oder Freiberufler: Haben Sie ein Gewerbe oder arbeiten als Freiberufler, kann die Tippgeber-Provision Teil Ihrer regulären Einkünfte sein und unterliegt der Einkommenssteuer. 

Mein Tipp:
Jede steuerliche Situation ist individuell. Ich empfehle Ihnen, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren, um Ihre persönlichen Pflichten korrekt einzuschätzen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich gerne an – ich unterstütze Sie bei allen Themen rund um die Tippgeber-Provision.

Regeln für Tippgeber – So funktioniert es richtig!

Als Tippgeber können Sie ganz einfach Immobilien-Eigentümer mit Verkaufsinteresse an mich vermitteln und von einer attraktiven Provision profitieren. Damit alles reibungslos verläuft, bitte ich Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Einwilligung des Eigentümers
Bevor Sie mir einen Tipp geben, stellen Sie sicher, dass der Eigentümer der Immobilie einverstanden ist, von mir kontaktiert zu werden. Datenschutz und Vertrauen stehen bei mir an erster Stelle.

2. Exklusive Tipps
Der Immobilientipp sollte exklusiv sein – die Immobilie sollte noch nicht öffentlich über andere Makler oder Plattformen angeboten werden.

3. Genaue Informationen
Je präziser Ihre Angaben, desto besser! Teilen Sie uns so viele Details wie möglich mit, wie:
Art der Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) 

4. Diskretion und Vertraulichkeit
Behandeln Sie alle Informationen vertraulich. Respektieren Sie die Privatsphäre des Eigentümers und vermeiden Sie unbefugte Weitergabe von Details.

5. Keine eigenständige Maklertätigkeit
Als Tippgeber sind Sie kein Immobilienmakler und übernehmen keine Vermittlungs- oder Verhandlungsaufgaben. Ihr Aufgabe ist lediglich, mir den Kontakt zu vermitteln – den Rest erledige ich.

6. Rechtliche Vorgaben beachten
In manchen Fällen können steuerliche oder rechtliche Vorgaben relevant sein. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf über Ihre steuerlichen Pflichten (z. B. bei wiederholten Tippgeber-Tätigkeiten).

Profitieren Sie von Ihrem Wissen

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Füllen Sie das vorliegende Formular aus und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen – vielen Dank!